„Umweltfreundlich“, „klimaneutral“, „nachhaltig“ – was bislang selbstverständlich auf Prospekten, Verpackungen oder Websites stand, kann künftig zum rechtlichen Risiko werden. Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Vorgaben für Umweltaussagen. Unternehmen sollten deshalb ihre Kommunikation jetzt überprüfen – auch bereits produzierte Materialien.
Die Richtlinie (EU) 2024/825 („Empowering Consumers“, kurz EmpCo) verschärft die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gegenüber Verbrauchern. In Deutschland erfolgt die Umsetzung über das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Ziel ist es, Verbraucher besser vor irreführenden Umweltaussagen und Greenwashing zu schützen. Für Unternehmen bedeutet das: Allgemeine Aussagen wie „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder „natürlich“ dürfen künftig nicht mehr ohne entsprechende Grundlage verwendet werden.
Auch vorhandene Werbemittel überprüfen
Besonders wichtig: Unternehmen sollten nicht nur neue Kommunikationsmaßnahmen im Blick haben. Auch bereits gedruckte Prospekte, Musterbücher, Etiketten und Verpackungen sollten auf ihre Umweltaussagen hin überprüft werden.
Wer entsprechende Begriffe in der Produktkommunikation verwendet, sollte daher frühzeitig klären, ob die Aussagen den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Was Unternehmen jetzt beachten müssen
Allgemeine Umweltaussagen: Begriffe wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimafreundlich“ sind nur noch unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Erforderlich ist eine nachgewiesene hervorragende Umweltleistung oder eine klare Spezifizierung der Aussage im selben Medium.
Klimaneutralität durch Kompensation: Aussagen zur Klimaneutralität eines Produkts, die auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen beruhen, sind künftig nicht mehr zulässig.
Nachhaltigkeitssiegel: Nachhaltigkeitssiegel müssen auf einem Zertifizierungssystem mit unabhängiger Überwachung beruhen oder von staatlichen Stellen festgesetzt sein. Selbst gestaltete Öko- und Nachhaltigkeitslogos erfüllen diese Anforderungen nicht.
Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Updates: Angaben zur Haltbarkeit und Reparierbarkeit sowie zur Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Software-Updates müssen belegbar sein. Entsprechende Informationen sind auch für den Fachhandel relevant.
Gewährleistung und Garantie: Vor dem Kauf sind Verbraucher mit einer harmonisierten Mitteilung auf die gesetzliche Gewährleistung hinzuweisen. Bei bestimmten kostenlosen Herstellergarantien von mehr als zwei Jahren ist zudem die harmonisierte Kennzeichnung für gewerbliche Haltbarkeitsgarantien zu beachten.
EmpCo-Richtlinie: IVRSA unterstützt ihre Mitglieder
Die neuen Vorgaben betreffen zahlreiche Bereiche der Unternehmenskommunikation – von Websites und Social Media über Kataloge und Prospekte bis hin zu Verpackungen und Produktinformationen.
Die IVRSA hat deshalb die wichtigsten Anforderungen der EmpCo-Richtlinie in einer Fachinformation für ihre Mitglieder zusammengefasst. Das Dokument steht auf der Homepage der IVRSA zum Download bereit.
Weiterführende Informationen finden Sie außerdem im Richtlinientext auf EUR-Lex sowie beim Umweltbundesamt zur Umsetzung in deutsches Recht.
Für Unternehmen gilt: Nicht bis zum 27. September warten. Wer mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen wirbt, sollte seine Kommunikation jetzt überprüfen und gegebenenfalls anpassen.
Bild: KI-generiert mit ChatGPT
Um ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Einwillligung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.