Neue Maschinenverordnung: Was Hersteller bis Januar 2027 umsetzen müssen

Der Countdown läuft: Am 20. Januar 2027 wird die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG durch die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 abgelöst. Für Hersteller motorisierter und vernetzter Sonnenschutzprodukte bringt das neue und erweiterte Anforderungen. Wer Rollläden, Markisen, ZIP-Anlagen, Antriebe oder Steuerungen herstellt, sollte die verbleibende Zeit für die Vorbereitung nutzen.

Die neue Maschinenverordnung betrifft zentrale Bereiche – von der Klassifizierung der Produkte und der Risikobeurteilung über die technische Dokumentation bis hin zu Software, vernetzten Funktionen und Cybersecurity.

Die IVRSA unterstützt ihre Mitglieder bei der Umsetzung und hat die wichtigsten Anforderungen in einer neuen Fachinformation praxisnah zusammengefasst.

Welche Sonnenschutzprodukte sind betroffen?

Eine zentrale Frage lautet: Wie ist ein Produkt unter der neuen Maschinenverordnung einzuordnen? Je nach Ausführung und Funktion können Rollläden, Markisen, ZIP-Anlagen, Antriebe und Steuerungen beispielsweise als Maschine, unvollständige Maschine, Sicherheitsbauteil oder Bestandteil einer Gesamtheit von Maschinen zu betrachten sein.

Die richtige Klassifizierung bildet die Grundlage für die daraus resultierenden Pflichten.

Risikobeurteilung wird umfassender

Mit der Maschinenverordnung rücken auch digitale Funktionen stärker in den Fokus. Die Risikobeurteilung nach Anhang III muss daher nicht nur klassische mechanische und elektrische Risiken berücksichtigen.

Auch Software, Updates, vernetzte Funktionen und Cybersecurity können für die Sicherheit eines Produkts relevant sein und müssen entsprechend betrachtet werden.

Gerade für zunehmend automatisierte und vernetzte Sonnenschutzlösungen ist dies ein wichtiger Punkt.

Dokumentation und digitale Anleitungen richtig umsetzen

Auch bei den erforderlichen Unterlagen müssen Hersteller genau hinsehen. Die IVRSA-Fachinformation erläutert unter anderem die Anforderungen an technische Unterlagen sowie die richtige Abgrenzung von EU-Konformitätserklärung und EU-Einbauerklärung.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf digitalen Anleitungen und Erklärungen sowie den damit verbundenen Anforderungen an deren Verfügbarkeit.

BauPVO, Änderungen und Rückrufe im Blick behalten

Für Hersteller der Sonnenschutzbranche ist außerdem die Schnittstelle zur Bauproduktenverordnung (BauPVO) relevant. Die Fachinformation zeigt auf, welche Zusammenhänge berücksichtigt werden sollten.

Darüber hinaus geht es um Prozesse für wesentliche Änderungen, Marktüberwachung und mögliche Rückrufe.

Fahrplan bis zum 20. Januar 2027

Die neue Maschinenverordnung betrifft nicht nur einzelne Dokumente. Unternehmen sollten ihre bestehenden Prozesse, Verantwortlichkeiten und Produktunterlagen insgesamt überprüfen.

Damit die Umsetzung strukturiert erfolgen kann, enthält die neue IVRSA-Fachinformation einen konkreten Umsetzungsfahrplan mit wichtigen Meilensteinen bis Januar 2027.

Jetzt vorbereiten statt später nachbessern: Die neue IVRSA-Fachinformation zur Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 steht Mitgliedern ab sofort auf unserer Website zum Download zur Verfügung.

Bild: KI-generiert mit ChatGPT