Förderung für Automation und Sonnenschutz

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Förderung für Automation und Sonnenschutz

Nach der Neuausrichtung der Bundesförderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren sind Sonnenschutz und Automation heute deutlich besser aufgestellt als noch vor einem Jahr: Nach aktuellem Stand sind alle Produkte förderfähig und alle Gewerke ausführungs- und bestätigungsberechtigt. Dafür hat sich die RTG zusammen mit dem IVRSA intensiv eingesetzt.

Die Förderlandschaft ist mit Beschluss der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) übersichtlicher geworden, da diese eine Vielzahl an Förderprogrammen ersetzt und es künftig leichter macht, die Förderung zu beantragen. Mit der BEG wird die Förderlandschaft zudem weiterentwickelt: Neue, attraktive Förderangebote, die den individuellen Bedürfnissen der Eigentümer besser entsprechen können, kommen hinzu. Neben der BEG bleiben die steuerliche Förderung und die Förderung der Energieberatung bestehen. Zu allen drei Förderwegen hat die Repräsentanz Transparente Gebäudehülle (RTG) einen ausführlichen Förder-Flyer mit weiterführenden Informationen, grafischen Darstellungen und einer Linksammlung erarbeitet. (https://ivrsa.de/wp-content/uploads/2021/04/2021-Foerderung-Infoflyer-RTG-IVRSA.pdf)

 

Die Ausgestaltung der Förderung ist noch nicht abgeschlossen:

  • Die Einzelmaßnahmen für Wohngebäude der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)  sind seit dem 1. Januar 2021 in der Zuschussvariante in Kraft. Zum 1.7. folgt die Umstellung aller anderen Förderbereiche (Systemförderung, Nichtwohngebäude, Kredite). Unabhängig davon werden die Förderrichtlinien nochmal überarbeitet. Dabei werden technische Fragen korrigiert bzw. klargestellt, Auslegungsfragen werden spezifiziert. Dafür findet Austausch mit Stakeholdern in Form eines Workshops statt. Die überarbeitete Richtlinie soll demnächst vorgelegt werden.
  • Die Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV), die die steuerliche Sanierungsförderung regelt, soll ebenfalls 2021 novelliert werden. Die überarbeitete Verordnung ist bereits im Finanzausschuss verabschiedet worden, die Verabschiedung durch Bundestag bzw. Bundesrat folgt.
  • Die neue Förderrichtlinie für die „Serielle Sanierung“ wurde im Entwurf vorgelegt, die RTG hat dazu eine Stellungnahme abgegeben. Die überarbeitete Richtlinie soll ebenfalls in Kürze vorgelegt und beschlossen werden.