Mit Freude nimmt der Energieberaterverband GIH zur Kenntnis, dass das Bundeskabinett ein ambitionierteres Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht hat und es mit einem an der Umsetzung orientierten Klimapaket flankieren will. „Endlich hat die Bundesregierung die Zeichen der Zeit und die gesellschaftliche Grundstimmung erkannt und ist bereit, mehr fürs Klima zu tun“, so der Verbandsvorsitzende Jürgen Leppig. Gerade im Gebäudesektor hält Leppig höhere Anforderungen und unterstützende Maßnahmen für unerlässlich, schließlich seien just dort die Klimaschutzziele im Jahr 2020 erneut verfehlt worden. „Positiv ist vor allem, dass der Gesetzgeber nicht nur das Tempo anzieht, sondern mit dem Klimaschutzpakt auch ein Instrument ins Leben ruft, das die Umsetzung in den Blick nimmt und passende Anreize schafft“, so der GIH-Bundesvorsitzende. So sei die Entlastung der Mieter beim CO2-Preis längst überfällig und motiviere zudem die nun mit in die Pflicht genommenen Vermieter zu vermehrten Sanierungsmaßnahmen. „Es ist uns durchaus bewusst, dass verschärfte Auflagen meist auch Mehrkosten bedeuten – was in Zeiten massiv steigender Materialpreise natürlich nur schwer vermittelbar ist. Umso wichtiger ist es, dass die seit Jahresbeginn erfolgreich in Kraft getretene Bundesförderung für effiziente Gebäude nochmal nachjustiert und optimiert wird“, fordert Leppig. Sein Verband rate dem Gesetzgeber wie früher wieder Eigenleistungen zu fördern, den Austauschbonus für Ölheizungen auch auf Kohle- und Nachtspeicheröfen auszuweiten, den iSFP-Bonus auch bei Komplettsanierungen zu gewähren und die Förderhöhe bei Verbesserungen an der Gebäudehülle und gebäudetechnischen Maßnahmen anzugleichen. Entscheidend sei es aber auch, unnötige bürokratische Hürden abzubauen: „Unsere Erfahrung der letzten Monate zeigt, dass nicht wenige Hausbesitzer aufgrund komplizierter und langwieriger Bewilligungsprozesse von der Fördermittelbeantragung absehen und auf ambitionierte Sanierungsvorhaben verzichten“, so Energieberater Leppig. Seien früher Förderzusagen just in time die Regel gewesen, dauere die Bearbeitung mittlerweile viele Wochen: „Der Gesetzgeber täte gut daran, die mit dem BEG eingeführte Überregulierung der Förderung wieder aufzugeben. Klimaschutz dürfe nicht durch überzogenes Haushaltsrecht ausgebremst werden.“