Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung: Lösungen in Sicht

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Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung: Lösungen in Sicht

In die Verordnung zur Steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung hatten sich „Pferdefüße“ eingeschlichen: So hatte die Bundesregierung festgelegt, dass Sanierungsarbeiten nur dann förderfähig sind, wenn sie von Meisterbetrieben gem. Handwerksordnung durchgeführt werden. Dies trifft jedoch gerade für die Fensterbaubetriebe, die im Ein- und Zweifamilienhaussektor tätig sind, in den meisten Fällen nicht zu.

Nach intensiven Gesprächen der Repräsentanz Transparente Gebäudehülle mit Finanz- und Wirtschaftsministerium zeichnet sich nun eine Lösung dahingehend ab, dass diese Betriebe im Rahmen der ohnehin noch in 2020 zu erwartenden Überarbeitung der Förderrichtlinie berechtigt werden sollen, förderfähig zu installieren und die entsprechende Bescheinigung auszustellen.

Zudem sollen die Rollladen-/Sonnenschutztechniker, die ohnehin wieder die Meisterpflicht haben, in der Liste der berechtigten Gewerke in der Verordnung ergänzt werden, worauf auch das derzeit noch in Abstimmung befindliche Anwendungsschreiben des BMF hinweisen soll. Ferner soll darin klargestellt werden, dass Maßnahmen des sommerlichen Wärmeschutzes auch einzeln förderfähig sind. Da diese bisher ausschließlich als Unterkategorien von Dämmung bzw. Fenstertausch geführt worden sind, ist diese Klarstellung erforderlich.